{"id":122,"date":"2020-09-14T10:55:29","date_gmt":"2020-09-14T08:55:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/?page_id=122"},"modified":"2020-09-14T10:55:29","modified_gmt":"2020-09-14T08:55:29","slug":"lieferbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/lieferbedingungen\/","title":{"rendered":"Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>zur Verwendung gegen\u00fcber:<\/p>\n\n\n\n<p>1. &nbsp;&nbsp; Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes geh\u00f6rt,<\/p>\n\n\n\n<p>2. &nbsp;&nbsp; juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlichen rechtlichen Sonderverm\u00f6gens. F\u00fcr s\u00e4mtliche, auch alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen und Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die beigef\u00fcgten ,,Allgemeinen Lieferbedingungen f\u00fcr Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie\u201c des ZVEI, erg\u00e4nzt durch nachfolgende Bedingungen, die gegen\u00fcber den zuvor genannten Allgemeinen Lieferbedingungen Vorrang haben.<br>Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Lieferer h\u00e4tte den Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu 1<strong>. Umfang der Lieferungen oder Leistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. &nbsp;&nbsp; Bestellungsannahme<br>Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Lieferer schriftlich best\u00e4tigt ist.&nbsp; Angebote sind freibleibend und auch bei Nachbestellung unverbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>2 &nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewichte und Ma\u00dfe, Konstruktions\u00e4nderungen<\/p>\n\n\n\n<p>Die angegebenen Gewichte sind im Rahmen handels\u00fcblicher Abweichungen nur ann\u00e4hernd verbindlich. Die Ma\u00dfe, Abbildungen und Beschreibungen sind in demselben Umfang f\u00fcr die Ausf\u00fchrung nicht bindend. Durch technischen Fortschritt bedingte Konstruktions\u00e4nderungen bleibend vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>3. &nbsp;&nbsp; Beschaffenheit und Eignung der Waren<\/p>\n\n\n\n<p>Vor Vertragsabschluss erteilte Angaben \u00fcber bestimmte Eigenschaften der Waren binden die Lieferer nur, wenn sie ausdr\u00fccklich schrifltich zugesagt sind. Angaben \u00fcber Anwendung und Eignung entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik und erfolgen nach bestem Wissen und befreien insbesondere den Besteller nicht von der Pflicht zu eigenen Pr\u00fcfungen und Versuchen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu II. <strong>Preis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. &nbsp;&nbsp; Preisangaben enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>2. &nbsp;&nbsp; Tritt nach Angebotsabgabe oder zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Liefertag eine wesentliche \u00c4nderung der f\u00fcr die Preisgestaltung ma\u00dfgeblichen Faktoren wie L\u00f6hne, Material, Energiekosten ein, ist der Lieferer berechtigt, die Preise angemessen zu erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. &nbsp;&nbsp; Umbau und Instandsetzungsarbeiten<\/p>\n\n\n\n<p>a) Die endg\u00fcltige Preisfestsetzung f\u00fcr derartige Arbeiten kann erst nach ihrer Durchf\u00fchrung erfolgen. Der Lieferer beh\u00e4lt sich vor, die Kosten der Untersuchung (Montage und Pr\u00fcfung) bei Zur\u00fccknahme des Auftrages in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Ausgebaute und ersetzte Teile werden dem Besteller nur zur\u00fcckgesandt, wenn er dies vor Abschluss der Arbeiten ausdr\u00fccklich verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu III. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>1. &nbsp;&nbsp; Die Gegenst\u00e4nde der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihm gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcchen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 20 v.H. \u00fcbersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.<\/p>\n\n\n\n<p>3. &nbsp;&nbsp; a) Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt dem Lieferer seine k\u00fcnftigen Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten &#8211; einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen &#8211; sicherungshalber ab, ohne da\u00df es noch sp\u00e4terer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenst\u00e4nden weiter ver\u00e4u\u00dfert, ohne da\u00df f\u00fcr die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller dem Lieferer mit Vorrang vor der \u00fcbrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderliche Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbare begr\u00fcndete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunf\u00e4higkeit des Bestellers nahelegen, ist der Lieferer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Au\u00dferdem kann der Lieferer nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw., der Vertretung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegen\u00fcber dem Kunden verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. &nbsp;&nbsp; a) Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenst\u00e4nden zu verbinden. Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt f\u00fcr den Lieferer. Der Besteller verwahrt die neue Sache f\u00fcr den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht dem Lieferer geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden steht dem Lieferer Miteigentum an der Sache in H\u00f6he des Anteils zu, der sich aus dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der verarbeitenden, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich Lieferer und Besteller dar\u00fcber einig, da\u00df der Besteller dem Lieferer, Mieteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einr\u00e4umt.<\/p>\n\n\n\n<p>c) F\u00fcr den Fall der Ver\u00e4u\u00dferung der neuen Sache tritt der Besteller hiermit dem Lieferer seinen Anspruch aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne da\u00df es noch weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in H\u00f6he des Betrages, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der dem Lieferer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungserm\u00e4chtigung sowie den Voraussetzungen ihres Widerrufs gilt Nummer 3c) entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller mit Grundst\u00fccken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Besteller ohne da\u00df es werterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf auch seine Forderung, die ihm als Verg\u00fctung f\u00fcr die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in H\u00f6he des Verh\u00e4ltnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den \u00fcbrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab.<\/p>\n\n\n\n<p>5. &nbsp;&nbsp; Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen, oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>6.&nbsp; &nbsp; Bei schuldhaftem Versto\u00df des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach Mahnung zur R\u00fccknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der R\u00fccknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes durch den Lieferer liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Der Lieferer ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Anspr\u00fcche aus deren Erl\u00f6s zu befriedigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu IV. <strong>Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>14 Tage 2% \u00b7 30 Tage netto, jedoch bei Instandsetzung sofort nach Erhalt der Rechnung netto.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu V. <strong>Frist f\u00fcr Lieferungen und Leistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. &nbsp;&nbsp; Wenn nach Abschlu\u00df des Vertrages erkennbar wird, da\u00df durch eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des Bestellers der Anspruch des Lieferers auf seine Gegenleistung gef\u00e4hrdet wird, kann der Lieferer die Erf\u00fcllung seiner Leistung verweigern, bis der Besteller Vorauskasse oder Sicherheitsleistung erbracht hat.<\/p>\n\n\n\n<p>2. &nbsp;&nbsp; Macht der Besteller im Falle des Lieferverzuges nach fruchtlosem Ablauf einer dem Lieferer gesetzten angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung geltend, so beschr\u00e4nkt sich dieser Schadenersatzanspruch bei Vorliegen von leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Nichterf\u00fcllung nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Vertragsstrafen sind generell ausgeschlossen. R\u00fccktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung kann der Besteller nur geltend machen wenn er zuvor eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu VI. <strong>Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Verpackung<\/p>\n\n\n\n<p>1. &nbsp;&nbsp; Die Waren werden nach der Erfahrung des Lieferers verpackt.<br>Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. &nbsp;&nbsp; Nach der Verpackungsverordnung ist der Besteller berechtigt Transportverpackungen am Gesch\u00e4ftssitz des Lieferers zur\u00fcckzugeben. Die R\u00fcckgabe kann ausschlie\u00dflich w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten des Lieferers erfolgen. Die zur\u00fcckgegebenen Transportverpackungen m\u00fcssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sein. Anderenfalls ist der Lieferer berechtigt, vom Besteller die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Sofern der Besteller die vom Lieferer zum Transport verwendeten Verpackungen nicht zur\u00fcckgibt, sondern garantiert, da\u00df diese erneut verwendet oder einer stofflichen Verwertung au\u00dferhalb der \u00f6ffentlichen Abfallentsorgung zugef\u00fchrt werden, ist er berechtigt, 1\/3 der als Kartonagenverpackung ausgewiesenen Kosten vom Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen. Dies gilt nicht, soweit die Lieferung auf Flach oder in Gitterboxpaletten erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. &nbsp;&nbsp; Auch f\u00fcr den Fall, da\u00df der Besteller Endverbraucher im Sinne der der Verpackungsverordnung ist, besteht Einvernehmen dar\u00fcber, da\u00df ausschlie\u00dflich die Regelungen \u00fcber Transportverpackungen zur Anwendung kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu IX. <strong>Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>u. XI. <strong>Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. &nbsp;&nbsp; Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 12 Monate ab Versandtag, bei Ersatzteillieferungen, Umbau- und Instandsetzungsarbeiten 6 Monate ab Versandtag bzw. ab Beendigung dieser Arbeiten gem\u00e4\u00df den \u201eAllgemeinen Lieferbedingungen f\u00fcr Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie\u201c, erg\u00e4nzt durch nachfolgende Regelungen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. &nbsp;&nbsp; Wenn bei Vorliegen von M\u00e4ngeln die Nachbesserung unm\u00f6glich ist oder mi\u00dflingt oder wenn die Nachbesserung verweigert oder schuldhaft verz\u00f6gert wird, ist der Besteller berechtigt. R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) zu verlangen. Gleiches gilt im Falle einer Ersatzlieferung. Schadenersatzanspr\u00fcche wegen einer etwaigen schuldhaften Verletzung er Pflicht zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung stehen dem Besteller vorbehaltlich der Regelung zu IX. \u2013 XI. Ziffer 6 nicht zu.<\/p>\n\n\n\n<p>3. &nbsp;&nbsp; Grundlage jeglicher Gew\u00e4hrleistung sind die bei der Auftragserteilung schriftlich bekanntgegebenen Einsatzbedingungen bei normaler Arbeitszeit und normaler Nutzung.<\/p>\n\n\n\n<p>4. &nbsp;&nbsp; Vorschl\u00e4ge des Lieferers oder Beratung im Rahmen des Vertrages oder von Vertragsabschlu\u00df sind nur dann verbindlich, wenn sie bei beiden Vertragsparteien gleichlautend schriftlich niedergelegt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>5. &nbsp;&nbsp; Jegliche Anspr\u00fcche des Bestellers erl\u00f6schen, wenn an der Ware vom Besteller oder von Dritten ein Eingriff vorgenommen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>6. &nbsp;&nbsp; Im Fall der M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung tr\u00e4gt ein Besteller die Transport- und Wegekosten, die Kosten von Hilfspersonen und Einrichtungen sowie die Kosten f\u00fcr Aus- und Einbauma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p>7. &nbsp;&nbsp; Soweit in diesen oder den Allgemeinen Lieferbedingungen des ZVEI die Haftung f\u00fcr einen Schaden ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies nicht f\u00fcr die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bei Personensch\u00e4den oder Sch\u00e4den an Privatgenutzten Sachen oder f\u00fcr vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Handlungen der gesetzlichen Vertreter des Lieferers und Erf\u00fcllungsgehilfen in leitender Stellung oder bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften oder Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ferner bei anf\u00e4nglichen Unverm\u00f6gen oder zu vertretender Unm\u00f6glichkeit. Sofern es sich nicht um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt, beschr\u00e4nkt sich der zu ersetzende Schaden bei vors\u00e4tzlichem oder grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten seiner Erf\u00fcllungsgehilfen in nichtleitender Stellung der H\u00f6he nach auf den Vertragswert, bei Rahmenvertr\u00e4gen auf den Lieferwert. Generell werden nur solche Sch\u00e4den ersetzt, deren Entstehung und Umfang f\u00fcr den Lieferer vorhersehbar waren. Soweit vorstehend nicht Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit in allen F\u00e4llen ausgeschlossen: die in Abschnitt V. geregelte Haftung f\u00fcr Verzugssch\u00e4den oder Nichterf\u00fcllungssch\u00e4den sowie die in Abschnitt X. geregelte Haftung, bei verschuldeter Unm\u00f6glichkeit bleibt hiervon unber\u00fchrt. Soweit in diesen oder den Allgemeinen Lieferbedingungen des ZVEI eine Pauschalisierung von Schadenersatzanspr\u00fcchen vorhergesehen ist, bleibt dem Besteller der Nachweis vorbehalten, da\u00df ein Schaden oder eine Wertminderung \u00fcberhaupt nicht entstanden oder diese nicht niedriger als die Pauschale ist.<\/p>\n\n\n\n<p>8. &nbsp;&nbsp; Bei Zukaufteilen kann der Lieferer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber seinen Zulieferern dem Besteller abtreten. Eine Haftung des Lieferers f\u00fcr M\u00e4ngel, die sich auf diese Teile beziehen oder durch diese Teile verursacht worden, besteht in diesem Fall nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu XII. <strong>Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. &nbsp;&nbsp; Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach Wahl des Lieferers der Hauptsitz oder die Niederlassung des Lieferers.<\/p>\n\n\n\n<p>2. &nbsp;&nbsp; F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lieferbedingungen zur Verwendung gegen\u00fcber: 1. &nbsp;&nbsp; Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes geh\u00f6rt, 2. &nbsp;&nbsp; juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlichen rechtlichen Sonderverm\u00f6gens. F\u00fcr s\u00e4mtliche, auch alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen und Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die beigef\u00fcgten ,,Allgemeinen Lieferbedingungen f\u00fcr Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie\u201c des ZVEI, erg\u00e4nzt durch nachfolgende Bedingungen, die gegen\u00fcber den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/122"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=122"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/122\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":123,"href":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/122\/revisions\/123"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hassdenteufel.de\/shop\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=122"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}